AGB`s Stand 2008


Der Vermieter hat die vermietete Ferienwohnung in dem Bestreben, den Mietern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, hergerichtet. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache werden zwischen den Vertragschließenden folgende Vertragsbedingungen vereinbart:

1. Der Vermieter verpflichtet sich, für die angegebene Mietzeit die Ferienwohnung in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung bei Beendigung der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben und die Wohnung während der Mietzeit in sauberem und ordentlichem Zustand zu erhalten.

2. Der Mieter verpflichtet sich, für eine Beschädigung der Mietsache einschließlich der Einrichtung durch ihn und / oder seine Angehörigen und / oder Gäste Schadenersatz zu leisten.

3. Am Auszugstag hat eine Abnahme durch einen Beauftragten des Vermieters zu erfolgen, soweit von Seiten des Vermieters hierauf nicht ausdrücklich verzichtet wird. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind dem Vermieter oder ihrer Beauftragten die Schlüssel vollständig auszuhändigen. Bei Nichtaushändigung, Verzögerung der Aushändigung oder Verlust der Schlüssel verpflichtet sich der Mieter, für die Kosten der Erneuerung, soweit erforderlich, ggf. der gesamten Schließanlage Ersatz zu leisten. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Codekarte für den Tiefgaragenstellplatz.

4. Die Ferienwohnung ist lediglich für die im Vertrag angegebene Personenzahl vermietet. Die Aufnahme weiterer Personen und Untervermietung ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Vermieters unzulässig. Tierhaltung in der Ferienwohnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

5. Bezüglich der im Vertrag vereinbarten Mietzeit gelten der An- und Abreisetag jeweils als voller Tag. Sofern zwischen den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ist die Wohnung am Abreisetag bis 11 Uhr vollständig geräumt zu übergeben. Sie ist am Ankunftstag ab 14 Uhr von dem Vermieter bezugsfertig zur Verfügung zu stellen.

6. Die angegebenen Zahlungstermine sind verbindlich, wobei die Zahlung nur dann ordnungsgemäß als erbracht anzusehen ist, wenn der vereinbarte Betrag bis zum angegebenen Zeitpunkt auf dem angegebenen Bankkonto des Vermieters eingegangen ist. Nicht fristgemäße Zahlung gilt als Rücktritt des Mieters. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, über die Wohnung anderweitig zu verfügen.

7. Bei Rücktritt des Mieters nach Abschluss des Mietvertrages bleibt der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet. Sofern während der vorgesehenen Mietzeit eine anderweitige Vermietung durch den Vermieter möglich ist, erfolgt eine Anrechnung der Mietpreiszahlungen des Nachmieters. Details zur Kostenerstattung, siehe Rubrik „Konditionen“.

8. Zwischen den Parteien ist verbindlich vereinbart, dass Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, dessen Abschluss und dessen Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die Höhe des zwischen den Parteien vereinbarten Mietzinses beschränkt werden.

9. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über dessen Wirksamkeit, ist Baden-Baden.

11. Sofern einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages rechtsunwirksam oder nicht richtig sein sollten, wird die Gültigkeit des Vertrages im ganzen hierdurch nicht berührt. Die rechtsunwirksamen Passagen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages, der ursprünglichen Vereinbarung und den berechtigten Interesse der Parteien nach Sinn und Gehalt des Vertrages entsprechen.